03.04.2020 – 10:27, Wiesbaden - Polizeipräsidium Westhessen, Wiesbaden (ots)
Ein schönes Wochenende steht vor der Tür, die hessischen Osterferien beginnen und viele Menschen werden sich fragen, was sie in Zeiten von Corona noch unternehmen können. Das schöne Wetter wird viele ins Freie locken und Bürgerinnen und Bürger werden die Möglichkeit eines Spaziergangs oder einer sportlichen Betätigung nutzen. Klar stehen bei der Auswahl der verbleibenden Freizeitmöglichkeiten die Sehenswürdigkeiten, das Rheinufer und die Weinorte im Rheingau-Taunus-Kreis ganz oben auf der Liste.
Trotz der frühlingshaften Temperaturen und des guten Wetters ist es derzeit aber beispielweise verboten, sich längerfristig in Parkanlagen für ein Picknick oder zum Sonnen niederzulassen. Gegen einen Spaziergang mit der Familie, Radfahren oder Joggen in gebührendem Abstand von 1,50 Meter (besser 2 Metern) zueinander, haben die Beamtinnen und Beamten nichts einzuwenden. Aber: Wenn viele Zweiergruppen aufeinandertreffen kann das Abstand halten schwierig werden. Es werden daher Vorsorgemaßnahmen getroffen, um den Zulauf in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Hierzu zählt z.B. die Sperrung von Parkplätzen beliebter Ausflugsziele und Ortschaften entlang des Rheins.
Die Polizei und die Kommunen stehen in engem Austausch. Sie werden gemeinsam verstärkt auf die Einhaltung der Regeln achten und konsequent auf Verstöße reagieren. Die Ordnungshüter hoffen aber nach wie vor auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger und würden sich freuen, wenn es keinen Anlass zu Ermahnungen oder weiteren polizeilichen Maßnahmen geben würde.
Einzelne Kommunen hatten bereits über ihre Maßnahmen informiert. Damit sich jeder auf die Situation einstellen kann, möchten wir Sie jetzt gebündelt über die vorgesehenen Sperrungen informieren:
- Die öffentlichen Parkplätze von Rüdesheim bis Walluf sind gesperrt.
- Entlang der B42 sind in den Bereichen Oestrich-Winkel bis Eltville-Hattenheim beide Seitenstreifen von Freitag, 03.04.20, 14 Uhr bis Sonntag, 05.04.20, 20 Uhr, gesperrt.
- Die Weinprobierstände im Rheingau sind geschlossen, es findet auch kein Verkauf von Flaschenwein statt.
- Der Leinpfad ist am Wochenende von Eltville bis Rüdesheim nur für Fußgänger zugelassen, Fahrradfahrer sind aufgrund des nicht einzuhaltenden Mindestabstandes beim Vorbeifahren an Personen nicht gestattet.
- Die Zufahrten zu den "Hotspots" im Rheingau (Kloster Eberbach, Schloss Vollrads, Schloss Johannisberg, Hallgartener Zange, Niederwalddenkmal / Jagdschloss) sind ebenfalls gesperrt.
Die Polizei und die Kommunen appellieren noch einmal eindringlich an alle: Die Ausbreitung des Coronavirus muss, so gut es geht, reduziert werden!
Auch den Beamtinnen und Beamten ist bewusst, dass einem insbesondere bei tollem Wetter zu Hause die Decke auf den Kopf fallen kann. Es ist auch in Ordnung mit seinem Lebenspartner und dem Personenkreis, der im selben Hausstand lebt, spazieren zu gehen oder im Freien Sport zu treiben. Wichtig ist es aber unbedingt den Mindestabstand zu anderen Menschen einzuhalten. Dies wird jedoch vor allem in den engen Gassen in den Ortschaften sowie den Wegen entlang des Rheins schwierig werden, wenn zu viele Menschen unterwegs sind. Man stelle sich beispielsweise die Situation in der Drosselgasse vor. Daher bedenken Sie vor ihrem Ausflug ins Freie: Es geht in dieser Zeit nicht nur darum, die eigene Gesundheit, sondern insbesondere auch die der Risikogruppen zu schützen.
Nur wenn sich alle Menschen an die Vorschriften halten und diese Ziele erreicht wurden, können noch intensivere Maßnahmen verhindert werden. Jeder ist verantwortlich und muss somit seinen Beitrag leisten. Trotz des guten Wetters sollten alle weiterhin hauptsächlich zu Hause bleiben. Auch wenn es schwerfällt, muss sich jeder Einzelne unbedingt an die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus halten.
Wir zählen auf Sie!
Ihre Polizei Hessen, die Polizeidirektion Rheingau-Taunus und die Kommunen im Rheingau
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
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