„Coronavirus“ – Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 06. April 2020


06.04.2020, PP Unterfranken
„Coronavirus“ - Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 06. April 2020
UNTERFRANKEN. Mit dem Montag stehen wir bei Tag siebzehn der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Sonntags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgt stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen beläuft sich: • im Bereich Mainfranken auf etwa 50 Fälle,• im Bereich Main-Rhön auf rund 60 Fälle,• am Bayerischen Untermain auf knapp 110 Fälle.
Kontrollen von Pkw- und Motorradfahrern

Im gesamten Dienstbereich konnten bei Verkehrskontrollen rund vierzig Motorradfahrer festgestellt werden, welche das schöne Wetter für eine entsprechende Spritztour nutzen wollten. Auch mehrere Pkw-Fahrer, welche ohne triftigen Grund unterwegs waren, wurden kontrolliert. Alle Fahrer erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.Wichtiger Hinweis: Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Das bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, mit dem PKW oder dem Motorrad private Spritztouren zu unternehmen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und stellen Sie eigene Interessen zurück!
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-173/

Rechtsverordnung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund! WIR SIND FÜR SIE DA!