06.04.2020 – 14:24, Polizei Aachen, Aachen/Städteregion (ots)
Am vergangenen Wochenende musste die Polizei insgesamt 61 Mal hinsichtlich der "Pandemie"- Lage ausrücken. Das gute Wetter lockte Mann und Maus, trotz des Appells des Innenministers Herbert Reul "Bleiben Sie zu Hause!" von Samstag (04.04.2020), nach draußen in den Wald, in Parks und Grünanlagen. 18 Einsätze erforderten ein polizeiliches Einschreiten. Davon zehn Mal in der Stadt Aachen und acht Mal in der StädteRegion. Insgesamt wurden 15 Vorgänge gefertigt und in sieben Fällen die zuständige Ordnungsbehörde informiert.
In der Eifel in den Bereichen Monschau, Simmerath und Roetgen herrschte reger Ausflugsverkehr. Die bekannten Wanderparkplätze waren stark ausgelastet. Zum größten Teil hielten sich die Bürgerinnen und Bürger an das Kontaktverbot gemäß der Allgemeinverfügung. Aus polizeilicher Sicht war hier kein Einschreiten erforderlich; Grund gab es hinegen u.a. in Aachen und Herzogenrath.
Am vergangen Samstag (04.04.2020), gegen 16.40 Uhr überprüften Polizisten vier Personen im Kennedy Park in Aachen, die dort Bier tranken. Aus Gründen der Uneinsichtigkeit mussten die Polizisten einen Platzverweis aussprechen.
Bei einer Pkw-Kontrolle in Aachen am Sonntagmorgen (05.04.2020), gegen 0.35 Uhr stellten Polizisten im Bereich der Adenauerallee drei Personen in einem Pkw fest.
Weiterhin mussten Polizisten eine Grillparty mit zwei Personen im "Alten Klinikumspark" an der Anton-Kurze-Allee vorzeitig beenden.
Am 05.04.2020 gegen 17 Uhr rückten Polizisten in Herzogenrath aus. Dort sollten 10 Personen Fußballspielen. Die Beamten trafen die Personengruppe an und wiesen auf das Kontaktverbot hin.
Alle begangenen Verstöße werden im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren bearbeitet.
Der Überwiegende Teil der Bevölkerung hält sich auch weiterhin an das derzeit bestehende Kontaktverbot. Die Polizei bedankt sich für das Verständnis und den Zusammenhalt. Unterstützen Sie uns weiterhin, damit wir für Sie da sein können.
Die o.a. Zahlen sind nicht abschließend. Im Rahmen von Ermittlungen kann es dazu kommen, dass weitere Verstöße im Nachgang zu dieser Erhebung bekannt werden und somit erst zu einem späteren Zeitpunkt dargestellt werden können.
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