06.04.2020 – 19:34, Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch, Delmenhorst (ots)
Durch erhöhte Polizeipräsenz wurden am vergangenen Wochenende (03.04.2020-05.04.2020) im ZustE4;ndigkeitsbereich der Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg-Land / Wesermarsch Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrollen konnten 13 Verstöße festgestellt werden, zu denen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden.
Am Sonntag, dem 05.04.2020, kontrollierten Beamte auf dem Hasporter Damm in Delmenhorst einen Pkw mit vier Insassen, die zuvor am nahegelegenen Hasportsee spazieren waren. Da die vier Personen nicht familiär verbunden sind und nicht in häuslicher Gemeinschaft wohnen, wurde aufgrund des nicht einzuhaltenden Mindestabstandes innerhalb des Fahrzeuges sowie der erhöhten Personenzahl ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zu Einsätzen in Großenkneten (LK Oldenburg) kam es ebenfalls am 05.04.2020. Auf einem Spielplatz in der Straße "Zur Bullerbäke" hielten sich verbotswidrig drei Jugendliche auf. Es wurden Platzverweise ausgesprochen. Zudem wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. An einem Badesee in der Straße "Am See" wurden durch Beamte vier Personen angetroffen, die dort grillten. Die Personen saßen alle an einem Tisch. Erforderlicher Mindestabstand wurde nicht eingehalten. Zudem waren die Personen weder verwandt, noch wohnten sie in einer häuslichen Gemeinschaft. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet. Platzverweise wurden ausgesprochen. In der Uhlandstraße in Wildeshausen kontrollierten Beamte am 05.04.2020 zum wiederholten Male drei Jugendliche, die sich bereits mehrfach auf dem Grünstreifen in der Wohnsiedlung trafen. Trotz vorheriger Aufklärung über die Regelungen der Allgemeinverfügung wurde gegen diese wieder verstoßen. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.
Ergänzend wurden Verstöße im Rahmen von Zusammenkünften in Privatwohnungen und Gärten festgestellt, die gegen die Bestimmungen der Allgemeinverfügung verstießen. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.
Erfreulicherweise kann berichtet werden, dass bei durchgeführten Kontrollen im Zusammenhang mit der Öffnung von Baumärkten keinerlei Verstöße gegen die vorliegenden Auflagen festgestellt werden konnten.
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Stefan Schmitz
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