Hohe Geldbußen bei Umgehung der Grenzkontrollen

BPOLD-BBS: Hohe Geldbußen bei Umgehung der Grenzkontrollen
07.04.2020 – 10:50, Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, Bad Bramstedt / Kiel / Flensburg (ots)

Mit der Wiedereinführung der vorübergehenden Grenzkontrollen zum Königreich Dänemark darf die Landgrenze zu Dänemark nur noch an den durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichten Grenzübergängen überschritten werden. (Stand: 24. März 2020: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/liste-grenzuebergangsstellen.html)

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass ein Überschreiten der Grenze ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und zugelassenen Grenzübergangsstellen, die im Bundesanzeiger veröffentlicht sind, gestattet ist.

Wer sich der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs über eine Auslandsgrenze entzieht (z.B. Umgehung der Kontrollstelle) oder eine Auslandsgrenze außerhalb der zugelassenen Grenzübergangsstellen überschreitet, handelt ordnungswidrig.

Die Ordnungswidrigkeiten können bei besonders schweren Verstößen (insbesondere bei wiederholter Begehung) mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Bei im Ausland wohnhaften Personen wird eine Sicherheitsleistung erhoben.

Des Weiteren ist zu beachten, dass Reisende für den Grenzübertritt einen gültigen und anerkannten Pass oder ein gültiges und anerkanntes Passersatzdokument vorweisen müssen. Darüber hinaus besteht für Reisende, die der Visumpflicht unterliegen, das Erfordernis, einen gültigen und anerkannten Aufenthaltstitel oder ein Visum vorzuweisen.

Antworten zu häufig gestellten Fragen bezüglich der Reisebewegungen finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html.

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass entbehrliche Reisebewegungen zu unterlassen sind.

Weitere tagesaktuelle Informationen finden Sie auch auf dem Twitteraccount der Bundespolizei für Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie Nord- und Ostsee: https://twitter.com/bpol_kueste

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Raaberg 6
24576 Bad Bramstedt
Torsten Tamm
Pressesprecher
Telefon: 04192/ 502-1010
E-Mail: torsten.tamm@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.