Polizeiliche Bilanz der letzten 24 Stunden (Montag, 06.04.2020, 06.00 Uhr bis Dienstag, 07.04.2020, 06.00 Uhr)
07.04.2020, PP Schwaben Nord
Polizeiliche Bilanz der letzten 24 Stunden (Montag, 06.04.2020, 06.00 Uhr bis Dienstag, 07.04.2020, 06.00 Uhr)
Im Zeitraum von Montag, 06.04.2020, 06:00 Uhr bis Dienstag, 07.04.2020, 06:00 Uhr, waren im Bereich Nordschwaben etwa 200 Einsatzkräfte für Überwachungs-maßnahmen im Zusammenhang mit der Verordnung über die vorläufige Ausgangsbeschränkung eingesetzt.
Die Anzahl der festgestellten Verstöße gegen die Vergaben der Ausgangsbeschränkung verringerte sich im Vergleich zu den Tagen des vergangenen Wochenendes deutlich. 93 Anzeigen mussten in den letzten 24 Stunden im nordschwäbischen Bereich aufgenommen werden (davon: 55 Stadt Augsburg, 16 Lkr. Augsburg, 5 Lkr. Aichach-Friedberg, 7 Lkr. Donau-Ries, 10 Lkr. Dillingen).Auslöser für einen der festgestellten Verstöße war am Montagabend der Notruf eines Kindes. Gleich dreimal rief das Kind beim polizeilichen Notruf an, ohne etwas Verständliches mitzuteilen. Da das Kind beim letzten Gespräch aber sagte „Können Sie bitte schnell kommen“ wurde einer möglichen Notlage des Buben sofort nachgegangen. Letztendlich konnte festgestellt werden, dass sich der Sechsjährige mit seiner Mutter vom gemeinsamen Wohnort in Geretsried, zu einem Besuch nach Gablingen aufgemacht hatte. In der Gastgeberwohnung spielte der Sechsjährige wohl unbeaufsichtigt mit dem Mobiltelefon der Mutter und löste so den Polizeieinsatz aus. Obwohl glücklicherweise keine Notlage des Kindes festgestellt werden konnte, hatte der Einsatz trotzdem eine Anzeige zur Folge, da der Besuch in Gablingen keinen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung darstellte.Häufig kam es im gesamten nordschwäbischen Bereich auch zu Verstößen an Autowaschanlagen, da diese geöffnet haben dürfen, aktuell jedoch nicht jeder sein Auto dort waschen darf. Die Nutzung einer Autowaschanlage ist im Moment nur im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erlaubt. Im privaten Bereich stellt die Nutzung einer Autowaschanlage keinen triftigen Grund dar, seine Wohnung zu verlassen. Viele Waschanlagenbetreiber weisen ihre Kunden auf diese Regelung bereits durch Aushänge hin, trotzdem waschen immer wieder Autobesitzer im privaten Bereich unerlaubt ihren Pkw.
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Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern führen die Ausgangsbeschränkung und der tägliche Umgang damit zu unterschiedlichsten Fragen. Eine sehr umfangreiche FAQ-Liste finden Interessierte auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration