„Coronavirus“ – Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 10. April 2020


10.04.2020, PP Unterfranken
"Coronavirus" - Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 10. April 2020
UNTERFRANKEN. Mit dem Freitag stehen wir bei Tag 21 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Donnerstages wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich • im Bereich Mainfranken auf etwa 35 Fälle,• im Bereich Main-Rhön auf rund 50 Fälle,• am Bayerischen Untermain auf knapp 50 Fälle.
Main-Rhön:

Die Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck zieht ein positives Fazit der Kontrollen am Donnerstag. An allen überprüften Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich, wie den Autohöfen, den Waschanlagen, verschiedenen Einkaufs- und Baumärkten sowie den Tank- und Rastanlagen entlang der A 7 konnten keine Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt werden.
Bayerischer Untermain

Aschaffenburg. Aus einer Gaststätte am Main verkaufte am Donnerstag die Inhaberin Getränke, Kuchen, Softeis sowie selbst genähte Schutzmasken und ließ den Verzehr der Speisen und Getränke vor Ort zu. Eine Rücksprache der Aschaffenburger Polizei mit dem Ordnungsamt ergab, dass die Inhaberin bereits ausführlich über die derzeit geltenden Regeln belehrt worden war. Insbesondere hinsichtlich des Verzehrs der Speisen und Getränke direkt an der Gaststätte. Sollte es zukünftig zu weiteren Verstößen kommen, wird auch der Außerhausverkauf unverzüglich untersagt.
Ausgangsbeschränkungen über die Osterfeiertage

Ein gemeinsames Ostereiersuchen und Feiern mit der Verwandtschaft und Freunden ist in diesem Jahr leider nicht möglich. Verzichten Sie bitte auf den Osterbesuch und nutzen Sie stattdessen beispielsweise das Telefon oder auch Videoanrufe, um mit Ihrer Familie in Kontakt zu bleiben.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:
Linksammlung https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-173/ Rechtsverordnung
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
Linksammlung https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund! WIR SIND FÜR SIE DA!