„Coronavirus“: Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 13. April 2020
13.04.2020, PP Unterfranken
"Coronavirus": Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 13. April 2020
UNTERFRANKEN. Am Ostermontag stehen wir bei Tag 24 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.
In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Sonntags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden.
Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich im Bereich Mainfranken auf knapp 80 Fälle, im Bereich Main-Rhön auf rund 40 Fälle, am Bayerischen Untermain auf rund 70 Fälle.
Besondere Vorkommnisse
In Kitzingen traf eine Streifenbesatzung am Sonntagabend, kurz nach 19.00 Uhr, auf eine zwölfköpfige Gruppe, die dort entgegen der Ausgangsbeschränkungen zusammengekommen war. Die Personen im Alter zwischen 24 und 40 Jahren stammen überwiegend aus unterschiedlichen Hausständen.Gegen 21.00 Uhr löste die Polizei in Obernburg am Main eine private Feier in einer Garage auf. Dort waren zehn Personen im Alter zwischen 23 und 58 Jahren zusammengekommen, um lautstark zu feiern. Denjenigen, die nicht am Einsatzort wohnen, wurden Platzverweise erteilt.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-173/ https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:
Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund! WIR SIND FÜR SIE DA!