16.04.2020 – 14:16, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Eine 35-Jährige fuhr mit ihrem Nissan von Röhrwangen in Richtung B465. Gegen 7.30 Uhr überquerte sie geradeaus die Kreuzung an der B465. Auf der B465 kam aus Richtung Warthausen ein 38-Jähriger mit seinem Audi. Er hatte Vorfahrt. Den übersah die Fahrerin des Nissan. Der Nissan fuhr dem Audi in die Fahrzeugseite. Durch den Aufprall schob es den Audi auf einen wartenden Fiat. Danach prallte der Audi noch in eine Leitplanke und kam auf der Fahrbahn zum Stehen. Verletzte gab es bei dem Unfall nicht. Der nicht mehr fahrbereite Nissan und Audi mussten abgeschleppt werden. Den Schaden schätzt die Polizei auf etwa 18.000 Euro.
Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
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