„Coronavirus“: Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 17. April 2020


17.04.2020, PP Unterfranken
"Coronavirus": Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 17. April 2020
UNTERFRANKEN. Am Freitag stehen wir bei Tag 28 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Donnerstags Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einigen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden.
Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich im Bereich Mainfranken auf rund 35 Fälle, im Bereich Main-Rhön auf rund 20 Fälle, am Bayerischen Untermain auf rund 45 Fälle.
Besondere Vorkommnisse

Am späten Donnerstagabend führte die Polizei in einer Bar in Aschaffenburg eine Kontrolle durch, da ein Hinweis über deren Öffnung eingegangen war. Tatsächlich konnten die Beamten in dem Lokal einige Personen antreffen, die Getränke zu sich nahmen. Zudem waren Spielautomaten in Betrieb. Ein Gast wollte sich offenbar der Kontrolle entziehen, indem er sich zunächst in der Herrentoilette einschloss. Gegen den Barbetreiber und die anwesenden Gäste werden Anzeigen erstellt.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-173/ https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen.
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!WIR SIND FÜR SIE DA!