17.04.2020 – 15:26, Polizeipräsidium Ulm, Ulm (ots)
Gegen 20.15 Uhr sah eine Polizeistreife einen 39-Jährigen auf einem E-Roller fahren. Das Zweirad hatte kein Kennzeichen. Die Beamten stoppten den Mann. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass dieser seinen Roller erst vor kurzer Zeit gekauft hatte. Einen Versicherungsschutz konnte er nicht vorweisen. Weiterfahren durfte der Mann nicht mehr. Er muss nun mit einer Anzeige gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.
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