Gegen häusliche Quarantäne verstoßen


19.04.2020, PP Oberfranken
Gegen häusliche Quarantäne verstoßen
KULMBACH. Nicht so ernst nahm es Samstagmittag ein 68-jähriger Mann mit seiner häuslichen Quarantäne. Er muss sich nun wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz verantworten.

ft">Weil er in der Vergangenheit positiv auf den neuartigen Coronavirus getestet wurde, hatte das Gesundheitsamt für den 68-Jährigen häusliche Quarantäne angeordnet. Dies hielt den Mann aus dem nördlichen Landkreis jedoch nicht davon ab, eine Fahrt nach Kulmbach zu unternehmen. Zwar trug der ältere Herr die ganze Zeit einen Stoffmundschutz, was jedoch einen Verstoß gegen die geltende Quarantäne nicht entschuldigt. Seiner Redseligkeit war es letztendlich geschuldet, dass er einer Frau von seiner Auflage erzählte. Daraufhin veranlasste sie die Verständigung der Polizei Kulmbach. Kurze Zeit später konnten mehrere Beamte den 68 Jahre alten Mann in der Albert-Ruckdeschel-Straße antreffen und zur Rede stellen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei einer Zuwiderhandlung gegen eine behördlich angeordnete Quarantänemaßnahme um kein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat handelt, welche mit einer Freiheitsstrafe oder einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden kann. Zudem können hierbei andere Personen sowie die eigene Person ernsthaft gefährdet werden.