19.04.2020 – 20:22, Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin (ots)
Das Innenministerium widerspricht der Darstellung des Städte- und Gemeindetages, dass eine Verweisungsvorschrift für die Ordungsbehörden zur Erhebung von Bußgeldern in der neuen CoronaVO fehlt. Diese war in der vorherigen VO in Paragraph 6a geregelt und ist in der neuen VO nun in Paragraph 9 geregelt. Dies führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit von ggf. zu erhebenden Bussgeldforderungen wegen des Verstoßes gegen Vorschriften der CoronaVO.
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