Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 20. April 2020
20.04.2020, PP Unterfranken
Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 20. April 2020
UNTERFRANKEN. Am Samstag stehen wir bei Tag 31 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der ȁE;Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.
In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Sonntags Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einigen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich • im Bereich Mainfranken auf rund 20 Fälle,• im Bereich Main-Rhön auf rund 38 Fälle,• am Bayerischen Untermain auf rund 35 Fälle.
Besondere Vorkommnisse
Am Reuenthalter See bei Weilbach im Landkreis Miltenberg hatten sich gegen 14.00 Uhr zehn Jugendliche zu einer Grillfeier zusammengefunden. Die Feier musste durch die Miltenberger Polizei aufgrund der Verstöße gegen das Infektionsgesetz aufgelöst werden.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Weitere Links https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/205/baymbl-2020-205.pdf »
Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Rechtsverordnung:
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:
Weitere Links https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php »
Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund! WIR SIND FÜR SIE DA!