26.04.2020 – 11:56, Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch, Delmenhorst (ots)
Am Samstag, 25. April 2020, gegen 21:45 Uhr, fiel den Beamten der Polizei Brake ein Pkw mit Anhänger auf, der die Bundesstraße 212, in Höhe der ',Schwetmann-Kreuzung'' befuhr. Der Pkw-Anhänger wies diverse Mängel an der Beleuchtung auf. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 33-jährige Fahrer aus Nordenham nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Auf Grund des zulässigen Gesamtgewichtes des Pkw samt Anhänger war die Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich. Der Fahrer war lediglich im Besitz der Klasse B. Dem 33-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis sowie ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, unter anderem auf Grund der defekten Beleuchtung eingeleitet. Auch gegen den 37-jährigen Beifahrer wurde ein Strafverfahren wegen dem Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in seiner Halterverantwortlichkeit eingeleitet.
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