Corona in Niederbayern – Wochenendrückblick der Polizei und Maskenpflicht


27.04.2020, PP Niederbayern
Corona in Niederbayern – Wochenendrückblick der Polizei und Maskenpflicht
STRAUBING/NIEDERBAYERN. Ab heute gilt in ganz Bayern die Maskentragepflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in den Geschäften. In Straubing gilt die Pflicht bereits seit Donnerstag.

lass="inhaltText" align="left">Von Freitag 06:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr hat die niederbayerische Polizei über 3300 Kontrollen durchgeführt. Die Polizei baut weiterhin auf das Verständnis der niederbayerischen Bevölkerung. Während die Anzahl der Verstöße in der vergangenen Woche ausgesprochen niedrig war, musste die Polizei am Samstag und Sonntag einen Anstieg feststellen. Von Freitag bis Sonntag kam es zu 280 Anzeigen, diese standen fast ausschließlich in Zusammenhang mit Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen. Ab heute, 27.04.2020, gilt in ganz Bayern die Maskentragepflicht. Personen ab dem siebten Lebensjahr haben beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine selbst genähte Maske reicht, gegebenenfalls auch ein Tuch oder ein Schal. Die Polizei in Niederbayern wird die Einhaltung der Maskentragepflicht kontrollieren, denn nur wenn sich alle daran halten, besteht ein bestmöglicher Schutz vor Infektionen. Personen, die sich nicht daran halten, müssen mit einer Geldbußen von 150 Euro rechnen. Die Polizei hofft, dass die Maskentragepflicht beachtet wird und sie nur selten einschreiten muss. Seit Donnerstag, 23.04.2020, gilt im Stadtgebiet Straubing bereits eine Maskentragepflicht. Die bisherige Bilanz von Seiten der Polizeiinspektion Straubing ist positiv, bisher musste nur ein Verstoß geahndet werden. Die Polizei führt wie bisher ihre Kontrollen mit Maß und Ziel durch. Die Kontrollen dienen nach wie vor primär der Vermeidung von Gruppenbildungen, da hier das Infektionsrisiko einfach am höchsten ist. Ob sich Bürgerinnen und Bürger an die geltende Maskentragepflicht halten, wird ebenso im Rahmen der Streife überwacht, wie andere Teilbereiche der Allgemeinverfügung. Unter
www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

können Sie sich weiterhin zu aktuellen Fragen rund um die Allgemeinverfügung informieren. Hier finden Sie unter Häufige Fragen auch Informationen zum Umgang mit den Munde-Nase-Masken. Die dort bereitgestellten Antworten werden regelmäßig aktualisiert. Bitte behalten Sie die aktuelle Regelungslage also stets im Blick. Medien-Kontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressestelle, PHK Johann Lankes, Tel. 09421/868-1012Veröffentlicht am 27.04.2020, 12.57 Uhr