„Coronavirus“ – Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 28. April 2020


28.04.2020, PP Unterfranken
„Coronavirus“ - Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 28. April 2020
UNTERFRANKEN. Am Dienstag stehen wir bei Tag 39 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Montags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einzelnen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden.
Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich
im Bereich Mainfranken auf ca. 20 Fälle, im Bereich Main-Rhön auf ca. 30 Fälle, im Bereich Main-Rhön auf ca. 30 Fälle,

Hinsichtlich der zum 27.04.2020 eingeführten Maskenpflicht in allen geöffneten Läden und Geschäften sowie im gesamten öffentlichen Personennahverkehr sowie der hierzu gehörenden Einrichtungen wie Bahnsteige oder Wartehäuschen kam es in der Zeit von Montag 06:00 Uhr bis Dienstag 06:00 Uhr zu keinen Anzeigen.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Rechtsverordnung:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/205/baymbl-2020-205.pdf

Bußgeldkatalog:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/223/baymbl-2020-223.pdf
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund! WIR SIND FÜR SIE DA!