28.04.2020 – 15:42, Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland, Wilhelmshaven (ots)
In der Nacht zum Montag, 27.04.2020, fielen der Polizei zwei Personen auf, die im Stadtgebiet gegen kurz nach Mitternacht mit ihren Rollern im Stadtgebiet Wilhelmshaven unterwegs waren. Eine Funkstreifenwagenbesatzung bemerkte beim Parkplatz der Fachhochschule, auf der nördlichen Rampe des Gebäudes der Fachhochschule in Richtung Emil-Lüken-Straße zwei Personen im Dunkeln mit ihren Rollern. Der von den Beamten kontrollierte 20-Jährige händigte die zum Roller gehörige Betriebserlaubnis sowie seinen Ausweis aus und gab gegenüber den Beamten an, weder eine Prüfbescheinigung noch eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Bei dem von ihm geführten Roller, der zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne Versicherungskennzeichen und auch nicht versichert war, handelte es sich um ein Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h. Zwecks Verhinderung weiterer Straftaten stellten die Beamten die Betriebserlaubnis und den Fahrzeugschlüssel sicher. Die zweite Person, ein 18-Jähriger, händigte den Beamten ein TÜV - Gutachten für den mitgeführten Roller aus. Im Rahmen der Fahrzeugkontrolle konnte u.a. festgestellt werden, dass kein Tachometer vorhanden, die obere Gabelbrücke verändert und zum Teil andere Schrauben an Getriebedeckel und Motorblock angebracht waren, so dass der Verdacht nahelag, dass der Roller getunt ist, so dass für die weitere Überprüfung eine Sicherstellung des Fahrzeuges erfolgte. Außerdem ist der 18-Jährige nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis für das Führen des Rollers. Gegen beide aus Wilhelmshaven kommenden Heranwachsenden leiteten die Beamten entsprechende Verfahren ein, die Ermittlungen dauern an.
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