29.04.2020 – 11:00, Polizeidirektion Göttingen, Göttingen (ots)
Seit dem 20. April gibt es im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Epedemie in Niedersachsen die ersten Lockerungen. So sind zum Beispiel Geschäfte mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche wieder geöffnet.
"Trotz der Lockerungen bleiben die Kontaktbeschränkungen weiterhin bestehen. Um die Verbreitung des Covid-19-Virus einzudämmen und die Infektionskette zu unterbrechen, sind Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit noch immer verboten", betont Uwe Lührig, Präsident der Polizeidirektion Göttingen.
In den vergangenen Tagen kam es im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Göttingen zu mehreren Einsätzen, bei denen Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen angetroffen worden sind. So wurden zum Beispiel sog. "Corona-" und Grillpartys veranstaltet. Auch ein Treffen von mehreren Personen in einem Vereinsheim an einem Sportplatz musste durch die Polizei aufgelöst werden.
Gerade weil sich der Großteil der Bürgerinnen und Bürger an die Allgemeinverfügung hält, ist Lührig schockiert über das Fehlverhalten einiger Personen und die Uneinsichtigkeit bei einem polizeilichen Einschreiten: "Solch ein Verhalten ist angesichts der andauernden Lage inakzeptabel und verantwortungslos. Wir werden auch in Hinblick auf den bevorstehenden Feiertag weiterhin die Einhaltung der Beschränkungen kontrollieren und Verstöße sanktionieren", so Lührig. "Ich möchte noch einmal an die Bürgerinnen und Bürger appellieren - Halten sie sich an die Beschränkungen! Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schreiten ein, um der Verbreitung des Corona-Virus und auch neuerlichen Verschärfungen der Beschränkungen entgegenzuwirken".
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