29.04.2020 – 16:12, Polizei Wuppertal, Wuppertal (ots)
Wie so vieles in den Zeiten der Corona-Pandemie steht auch der anstehende 1. Mai unter besonderen Vorzeichen. So können die traditionell an diesem Tag stattfindenden Aufzüge, Versammlungen und Kundgebungen in diesem Jahr wegen der hohen Infektionsgefahr nicht oder nicht wie gewohnt abgehalten werden. Laut der Coronaschutzverordnung gilt derzeit grundsätzlich ein Versammlungsverbot. Nur wenn besondere Auflagen erfüllt werden und beispielsweise gewährleistet ist, dass die Versammlungsteilnehmer die Mindestabstände einhalten, lassen die zuständigen Ordnungsbehörden der Kommunen Ausnahmen zu. Im Bergischen Städtedrei-eck werden nach derzeitigem Stand in Wuppertal und Solingen Versammlungen entsprechende Sondergenehmigungen erhalten. Die Polizei ist sich der besonderen Situation bewusst. Sie weiß, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie aktuell stark beschnitten sind und dass dies auch das hohe Gut der durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützten Versammlungsfreiheit betrifft. Die Polizei unterstützt friedliche Kundgebungen und diese wichtige Möglichkeit der freien Meinungsäußerung. Mit dieser Unterstützung geht aber auch ein Appell an die Versammlungsteilnehmer einher, sich mit Blick auf ihre und die Gesundheit ihrer Mitmenschen, verantwortungsvoll zu verhalten und sich an die jeweiligen Auflagen zum Infektionsschutz zu halten. Denn bei allem Verständnis für die außergewöhnliche Lage ist eines klar: Bei Verstößen schreitet die Polizei zum Schutz von Leben und Gesundheit jedes Einzelnen konsequent ein. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden verfolgt, Gefahrensituationen - ob mit oder ohne Corona-Bezug - werden unterbunden.
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