W/RS/SG – Versammlungen zum 1. Mai 2020 im Zeichen der Corona-Pandemie

POL-W: W/RS/SG - Versammlungen zum 1. Mai 2020 im Zeichen der Corona-Pandemie
29.04.2020 – 16:12, Polizei Wuppertal, Wuppertal (ots)
Wie so vieles in den Zeiten der Corona-Pandemie steht auch der 
anstehende 1. Mai unter besonderen Vorzeichen. So können die 
traditionell an diesem Tag stattfindenden Aufzüge, Versammlungen und 
Kundgebungen in diesem Jahr wegen der hohen Infektionsgefahr nicht 
oder nicht wie gewohnt abgehalten werden. 

Laut der Coronaschutzverordnung gilt derzeit grundsätzlich ein 
Versammlungsverbot. Nur wenn besondere Auflagen erfüllt werden und 
beispielsweise gewährleistet ist, dass die Versammlungsteilnehmer die
Mindestabstände einhalten, lassen die zuständigen Ordnungsbehörden 
der Kommunen Ausnahmen zu. Im Bergischen Städtedrei-eck werden nach 
derzeitigem Stand in Wuppertal und Solingen Versammlungen 
entsprechende Sondergenehmigungen erhalten. 

Die Polizei ist sich der besonderen Situation bewusst. Sie weiß, dass
die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger vor dem Hintergrund der 
Corona-Pandemie aktuell stark beschnitten sind und dass dies auch das
hohe Gut der durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützten 
Versammlungsfreiheit betrifft. Die Polizei unterstützt friedliche 
Kundgebungen und diese wichtige Möglichkeit der freien 
Meinungsäußerung. 
Mit dieser Unterstützung geht aber auch ein Appell an die 
Versammlungsteilnehmer einher, sich mit Blick auf ihre und die 
Gesundheit ihrer Mitmenschen, verantwortungsvoll zu verhalten und 
sich an die jeweiligen Auflagen zum Infektionsschutz zu halten. Denn 
bei allem Verständnis für die außergewöhnliche Lage ist eines klar: 
Bei Verstößen schreitet die Polizei zum Schutz von Leben und 
Gesundheit jedes Einzelnen konsequent ein. Straftaten und 
Ordnungswidrigkeiten werden verfolgt, Gefahrensituationen - ob mit 
oder ohne Corona-Bezug - werden unterbunden. 

Rückfragen bitte an:

Polizei Wuppertal
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