Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 30. April 2020
30.04.2020, PP Unterfranken
Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 30. April 2020
UNTERFRANKEN. Am Donnerstag stehen wir bei Tag 41 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der 201E;Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.
UNTERFRANKEN. Am Donnerstag stehen wir bei Tag 41 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität. • im Bereich Mainfranken auf ca. 5 Fälle,• im Bereich Main-Rhön auf ca. 10 Fälle,• am Bayerischen Untermain auf ca. 5 Fälle.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Links Rechtsverordnung Bußgeldkatalog
Freinacht
In der Nacht zum 1. Mai etwaige „Freinacht-Scherze“ zu veranstalten, stellt keinen triftigen Grund dar, die Wohnung zu verlassen und stellt einen Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz dar. Die unterfränkische Polizei wird zur Überwachung der Bestimmungen der Rechtsverordnung verstärkt im Einsatz sein. Trotz allem wünschen wir allen Bürgerinnen und Bürgern ein schönes verlängertes Wochenende. Auch wir als unterfränkische Polizei freuen uns, wenn im nächsten Jahr hoffentlich Feste und Ausflüge wieder wie gewohnt stattfinden können.
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:
Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!
WIR SIND FÜR SIE DA!