Polizeiliche Kontroll-Bilanz von Montag, 27.04.2020, 06.00 Uhr bis Donnerstag, 30.04.2020, 06.00 Uhr
30.04.2020, PP Schwaben Nord
Polizeiliche Kontroll-Bilanz von Montag, 27.04.2020, 06.00 Uhr bis Donnerstag, 30.04.2020, 06.00 Uhr
Im Zeitraum von Montag, 27.04.2020, 06:00 Uhr bis Donnerstag, 30.04.2020, 06:00 Uhr, waren im Bereich Nordschwaben täglich etwa 230 Einsatzkräfte für Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingesetzt. Im Berichtszeitraum wurden täglich zwischen 2400 und 2700 relevante Einrichtungen, Objekte, Örtlichkeiten und Personen kontrolliert.
In ganz Nordschwaben mussten sich in den vergangenen drei Tagen 98 Personen wegen eines Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkung verantworten (davon: 54 Stadt Augsburg, 11 Lkr. Augsburg, 19 Lkr. Aichach-Friedberg, 5 Lkr. Donau-Ries, 9 Lkr. Dillingen).Ein Großteil davon fällt auf Personen zurück, welche sich mit anderen im Gruppenrahmen verabredeten. So musste am Mittwochabend beispielsweise ein Treffen von neun Personen (15 - 33 Jahre) aus sieben verschiedenen Hausständen in einem Innenhof in Pöttmes aufgelöst werden.In Bezug auf die Maskenpflicht stellten die Einsatzkräfte in den ersten drei Tagen eine sehr gute Akzeptanz und Umsetzung in der Bevölkerung fest. Viele Personen legten eine Mund-Nasen-Bedeckung sogar freiwillig in Bereichen an, wo aktuell keine Verpflichtung zum Tragen besteht.Auch Schülerinnen und Schüler hielten sich vorbildlich an die Maskenpflicht. Zum Großteil wurde von den Schülerinnen und Schülern auch der Abstand zu anderen ausreichend eingehalten. Lediglich in Einzelfällen mussten Polizeibeamte an Bushaltestellen auf die Einhaltung des Mindestabstands hinweisen.Insgesamt wurden in den letzten drei Tagen in Nordschwaben 152 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. (davon: 122 Stadt Augsburg, 7 Lkr. Augsburg, 0 Lkr. Aichach-Friedberg, 22 Lkr. Donau-Ries, 1 Lkr. Dillingen).Bei 149 Personen reichte hierbei ein Hinweis auf die Tragepflicht aus. Die Personen zeigten sich einsichtig und legten eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung an, weshalb auf eine Anzeigenaufnahme verzichtet werden konnte. In vielen Fällen handelte es sich dabei um Personen, welche an Haltestellen warteten, ohne die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In Einzelfällen wurden auch Personen angetroffen, welche die Mund-Nasen-Bedeckung nur über den Mund und somit nicht korrekt angelegt hatten. Auch diesen Personen konnte in einem Gespräch erläutert werden, dass sie die Bedeckung sowohl über den Mund, als auch über die Nase anlegen müssen.Drei Personen erwartet jedoch wegen eines Verstoßes gegen die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung eine Anzeige.Am Montag stieg ein 27-Jähriger am Königsplatz in eine Straßenbahn ohne eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung. Obwohl er am Hals einen Schal trug, weigerte er sich trotz mehrfacher Aufforderung zweier Stadtwerke Mitarbeiter, den Schal über Mund und Nase zu ziehen. Eine hinzugezogene Streifenbesatzung erteilte ihm einen Platzverweis und nahm eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz auf. (Wir berichteten bereits am Dienstag).Am Dienstag verkaufte eine 27-Jährige in einer Backstube im Landkreis Augsburg ohne eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung Backwaren, weshalb sie eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erwartet.Eine 57-Jährige muss ebenfalls mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen. Die Frau befand sich am Dienstag ohne eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung bei einer Lebensmittelausgabe in Stadtbergen. In einer Warteschlange unterhielt sie sich zudem mit mehreren Personen ohne jeglichen Abstand einzuhalten. Als sie von anderen Personen auf die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung angesprochen wurde und ihr von diesen sogar eine Maske angeboten wurde, weigerte sie sich eine Bedeckung über Mund und Nase anzulegen. Im Anschluss unterhielt sich die 57-Jährige weiterhin mit anderen Personen ohne Anstand zu halten, weshalb eine Streifenbesatzung hinzugerufen wurde. Da die Frau Mund und Nase weiterhin partout nicht bedecken wollte, wurde ihr ein Platzverweis erteilt.