Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 01. Mai 2020
01.05.2020, PP Unterfranken
Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 01. Mai 2020
UNTERFRANKEN. Am Donnerstag stehen wir bei Tag 42 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der 1E;Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.
In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Donnerstags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einzelnen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich • im Bereich Mainfranken auf ca. 50 Fälle,• im Bereich Main-Rhön auf rund 40 Fälle,• am Bayerischen Untermain auf etwa 20 Fälle.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Links: Rechtsverordnung Bußgeldkatalog
Freinacht
Im Vergleich zum Vorjahr mit rund 190 polizeilichen Einsätzen, kam es in diesem Jahr erfreulicherweise zu lediglich knapp 50 Einsätzen. Hierbei handelte es sich überwiegend um Ruhestörungen, bei denen größtenteils bei Eintreffen der Polizei keine Maßnahmen mehr erforderlich waren. Nur in ganz wenigen Fällen wurden kleinere Gruppen festgestellt, die zusammen feierten. Das Resümee der unterfränkischen Polizei zur Freinacht fällt insgesamt positiv aus. Vielen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Ausgangsbeschränkungen gehalten haben.
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:
Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!
WIR SIND FÜR SIE DA!