Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 02. Mai 2020


02.05.2020, PP Unterfranken
Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 02. Mai 2020
UNTERFRANKEN. Am Donnerstag stehen wir bei Tag 43 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der 1E;Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Freitags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einzelnen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich • im Bereich Mainfranken auf ca. 35 Fälle• im Bereich Main-Rhön auf rund 10 Fälle• am Bayerischen Untermain auf etwa 20 Fälle
Rund um den 1. Mai

Bei den am 1. Mai stattfindenden Versammlungen, welche auch ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden angemeldet worden sind, kam es zu keinerlei besonderen Vorkommnissen. Die Teilnehmer hielten sich sowohl aus versammlungsrechtlicher, als auch aus infektionsschutzrechtlicher Sicht an die geltenden Bestimmungen. Im Sinne der geltenden Ausgangsbeschränkungen kam es insgesamt am Freitag aus polizeilicher Sicht erfreulicherweise nur vereinzelt zu Verstößen nach der Rechtsverordnung.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Links Rechtsverordnung Bußgeldkatalog
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund! WIR SIND FÜR SIE DA!