„Coronavirus“: Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 06. Mai 2020


06.05.2020, PP Unterfranken
„Coronavirus“: Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 06. Mai 2020
UNTERFRANKEN. Am Dienstag hat die Bayerische Staatsregierung in einer Pressekonferenz umfangreiche Neuerungen bekannt gegeben, die zum Teil bereits ab dem heutigen Mittwoch gelten. Beispielsweise ist es nun wieder erlaubt, die eigene Wohnung auch ohne triftigen Grund zu verlassen. Dennoch haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.

Am Dienstag und damit am letzten Tag der vorläufigen Ausgangsbeschränkungen führte die Polizei im gesamten Regierungsbezirk wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Nur vereinzelt wurden dabei Verstöße festgestellt und Verfahren gegen Personen eingeleitet. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich • im Bereich Mainfranken auf ca. 10 Fälle• im Bereich Main-Rhön auf rund 15 Fälle• am Bayerischen Untermain auf etwa 5 Fälle Ein ausdrücklicher Dank gilt der überwiegenden Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Unterfranken, die sich über die vergangenen 46 Tage hinweg sehr verantwortungsvoll an die Vorschriften gehalten haben. Dadurch hat jeder Einzelne seinen persönlich Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus geleistet.
Weitere Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung
Weitere Links https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/lage/index.php »
https://stmi.cms.bybn.de/med/aktuell/archiv/2020/200505corona/index.php#link_1 »

Am 04. Mai 2020 ist die "Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" in Kraft getreten, die nun angepasst wurde und zu deren Einhaltung auch weiterhin Kontrollen durch die unterfränkische Polizei durchgeführt werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere • die Veranstaltungs- und Ansammlungsverbote,• die allgemeinen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum,• spezielle Besuchsverbote, wie beispielsweise in Krankenhäusern oder Pflegeheimen,• Betriebsuntersagungen von bestimmten Einrichtungen, • Regelungen in Zusammenhang mit der Öffnung von Spielplätzen,• Regelungen in Zusammenhang mit Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes (z. B. Demonstrationen)Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat auf seiner Homepage einen Newsletter mit hinreichenden Informationen zum Thema Coronavirus zur Verfügung gestellt. Auch Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen dort zeitnah zur Verfügung:Einen direkten Zugang zu den angekündigten, schrittweisen Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen erhält man unter dem nachfolgendem Link:
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Bitte helfen Sie auch weiterhin mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund! WIR SIND FÜR SIE DA!