(gh) Am Samstag sind in der Paderborner Innenstadt mehrere stationäre, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel im Zusammenhang mit der Cronaschutzverordnung durchgeführt worden. Alle Versammlungen sind friedlich verlaufen.
Insgesamt vier Veranstalter hatten ihre geplanten Versammlungen ordnungsgemäß bei der Kreispolizeibehörde in Paderborn angemeldet. Trotz des bestehenden Versammlungsverbots durften diese Veranstaltungen aufgrund von Ausnahmegenehmigungen der Stadt Paderborn unter Beachtung von bestimmten Auflagen und Beschränkungen durchgeführt werden. Dabei dienten die Vorgaben der Stadt Paderborn, unter welchen Bedingungen die Veranstaltungen durchgeführt werden durften, allesamt der Gewährleistung des Infektionsschutzes von Teilnehmenden und Passanten. So mussten die Veranstalter beispielsweise sicherstellen, dass teilnehmende Personen untereinander oder zu Passanten jederzeit einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhielten.
Los ging es um 11:00 Uhr am Rathaus. Bei der Versammlung des Kreisverbandes der Partei Alternative für Deutschland (AfD) versammelten sich für eine knappe dreiviertel Stunde ca. 15 Teilnehmende. Das Thema der Versammlung war "Corona Lockdown beenden - Grundrechte wiederherstellen".
Zeitgleich um 11:00 Uhr startete in der Westernstraße die Versammlung eines weiteren Veranstalters zum Thema "Ist der Gott allen Trostes nicht systemrelevant?" Bis zum frühen Nachmittag informierten fünf Versammlungsteilnehmer an ihren Infoständen vorbeikommende Bürgerinnen und Bürger.
Gegen 13:30 Uhr ging es im Paderquellgebiet um das Thema "Für Wahrhaftigkeit und Freiheit". Hier kamen für 90 Minuten ca. 45 Menschen zusammen, um das Themenfeld gemeinsam zu erörtern.
Eine weitere Veranstaltung am Rathaus mit dem Thema "Corona" begann um 15:00 Uhr. Hier kamen zeitweise bis zu 100 Personen zusammen, obwohl die Auflage der Stadt an den Veranstalter bestand, die Teilnehmerzahl auf 50 zu begrenzen. Die vom Veranstalter eingesetzten Ordner forderten die Teilnehmenden auf, keine Menschentrauben zu bilden und den Mindestabstand von mindestens 1,50 Meter zueinander einzuhalten, sodass die Versammlung trotz der höheren Teilnehmerzahl fortgesetzt werden durfte.
Während der Dauer der Veranstaltungen waren jeweils Vertreter des Ordnungsamtes der Stadt Paderborn und der Polizei Paderborn anwesend, um auf die Einhaltung ordnungsrechtlicher und versammlungsrechtlicher Vorgaben zu achten.
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