Unzulässige Einparkversuche einer 16 Jahre alten Schülerin, begleitet durch den 24 Jahre alten Bruder der Schülerin mit dem auf den Vater der beiden zugelassenen Pkw auf dem Parkplatz des sich in der Nachbarschaft des Tuttlinger Polizeigebäudes befindlichen Einkaufszentrums führten am Montagnachmittag gegen 15.15 Uhr zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Beteiligten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ein Polizeibeamter des Polizeireviers Tuttlingen war zu Fuß auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums unterwegs und wurde zwangsläufig als Fußgänger auf die Einparkversuche aufmerksam. Nachdem er der rückwärtsfahrenden, 16-jährigen Lenkerin des zuletzt quer auf zwei Stellplätzen zum Stillstand gekommenen Audis ausweichen musste, um nicht angefahren zu werden, sprach er die Jugendliche und ihren erwachsenen Beifahrer an.
Die Überprüfung der beiden Pkw-Insassen führte zum Ergebnis, dass die 16-Jährige schon aus Gründen des Alters noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zum Führen des Audis sein kann. Die Rolle des Vaters des Geschwisterpaares an dem Sachverhalt ist noch nicht geklärt.
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