Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch Polizeibeamte des Verkehrsdienstes Zimmern ob Rottweil führten am Dienstag im Zeitraum von 10.00 bis 15.00 Uhr auf der Bundesstraße 311 zwischen Neuhausen ob Eck und der Kreisgrenze zum Landkreis Sigmaringen zur Feststellung einer Vielzahl von Verstößen gegen die Straßenverkehrsvorschriften.
Die Überprüfung des 32-jährigen Lenkers eines aus Pkw mit Anhänger bestehenden Gespanns war nicht im Besitz der für das Führen des Gespanns erforderlichen Fahrerlaubnis. Gegen ihn wird bei der Staatsanwaltschaft Rottweil eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgelegt.
Der 49-jährige Lenker eines weiteren aus Zugfahrzeug und Anhänger bestehenden Gespanns hatte die Anhängelast um mehr als 15 Prozent überschritten. Im Zugfahrzeug war kein Fahrtenschreiber eingebaut.
Mehrere Pkw-Lenker überschritten die in diesem Bereich bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h oder die höchstzulässige Geschwindigkeit von 100km/h auf der nicht beschränkten Strecke. Gegen sie wurden Verwarnungs- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet. Zwei dieser Betroffenen sehen Fahrverboten entgegen.
Der 30-jährige, ausländische Lenker eines Lkw mit Anhänger fuhr im Bereich mit Geschwindigkeitsbeschränkung statt der zulässigen 60 km/h mit einer Geschwindigkeit von 92 km/h. Die Entrichtung einer Sicherheitsleistung zur Sicherung des doppelten Bußgeldes bewahrte ihn vor einem sofort zu vollziehenden Fahrverbot.
Ein weiteres Bußgeldverfahren wurde gegen den 42-jährigen Lenker eines Audis mit Anhänger eingeleitet. Ein Reifen des Anhängers war abgefahren. Dies wäre möglicherweise bereits bei einer der im zweijährigen Rhythmus vorgeschriebenen Hauptuntersuchung festgestellt worden. Eine Hauptuntersuchung wurde bei dem Anhänger jedoch zuletzt am Ende des Jahres 2014 durchgeführt.
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