1. Nachtrag zum Pressebericht vom 14.05.2020


14.05.2020, PP München
1. Nachtrag zum Pressebericht vom 14.05.2020

720. Polizeieinsatz zur Versammlungslage am Samstag, 16.05.2020 Am kommenden Samstag, 16.05.2020 finden im Stadtgebiet München nach dem aktuellen Erkenntnisstand mehrere Versammlungen statt, die sich thematisch zumeist mit den getroffenen Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie beschäftigen. Die derzeit größte Versammlung findet von 15.00 bis 17.00 Uhr auf der Theresienwiese statt. Versammlungen mit ähnlichem Hintergrund, die bereits in den vergangenen zwei Wochen stattgefunden haben, hatten Teilnehmerzahlen, die höher als angemeldet bzw. genehmigt waren. Gerade am Samstag, 09.05.2020 fanden sich bei einer Versammlung am Marienplatz, die für 80 Teilnehmer genehmigt war, über 3.000 Personen ein, wobei der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen den Versammlungsteilnehmern nicht mehr eingehalten werden konnte. An Hand dieser Erfahrungen wurde das Sicherheitskonzept der Münchner Polizei in dieser Woche überprüft und in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt München angepasst. Die Einsatzziele der Münchner Polizei für die Versammlungslage lauten:- Bestmöglicher Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem gefährlichen Coronavirus- Die Beeinträchtigung für die Bevölkerung so gering wie möglich halten- Gewährleistung einer störungsfreien und friedlichen Versammlung- Konsequentes Vorgehen gegen Personen, die das Versammlungsgeschehen für Störungen oder Gewalttätigkeiten nutzen oder unbeteiligte Dritte, Passanten oder Medienvertreter angehen.Die Münchner Polizei weist in diesem Zusammenhang für das kommende Wochenende auf folgende Punkte hin:Nach wie vor sind Versammlungen nach den §§ 5 und 7 BayIfSMV landesweit untersagt. Die Zulässigkeit einer Versammlung ergibt sich nur bei Einhaltung bestimmter Parameter bzw. bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch das Kreisverwaltungsreferat als zuständige Versammlungsbehörde.Es werden am kommenden Samstag weit über 500 Polizeibeamte im Einsatz sein, um eine Durchführung von erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zu gewährleistenIm Bereich der Innenstadt und vor allem im Bereich des Altstadtrings werden unabhängig von der Veranstaltung auf der Theresienwiese Einsatzkräfte der Münchner Polizei sichtbare Präsenz zeigen. Die genehmigten Teilnehmerzahlen und der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern unter diesen Teilnehmern sind Auflagen, die unbedingt einzuhalten sindBei Missachtung der Auflagen droht den Versammlungsteilnehmern eine Geldbuße in Höhe von 500 EuroZusammenfassend ist festzustellen, dass die Münchner Polizei alle erforderlichen Maßnahmen treffen wird, um eine störungsfreie Durchführung der genehmigten Versammlungen im Einklang mit einer Einhaltung der geltenden Regelungen des Infektionsschutzes gewährleisten zu können.