Polizei zieht auffälligen Autotransporter von der A4
Bad Hersfeld - Am Dienstagnachmittag (12.05.) stellte eine Streife der Bad Hersfelder Autobahnpolizei einen Autotransport-Lastzug auf der A4 in Höhe Bad Hersfeld fest. Dieser beförderte neben zwei Pkw, noch ein komplettes Baugerüst mit einem Gesamtgewicht von rund acht Tonnen. Die Gerüstteile waren auf den sogenannten "Fahrspurblechen" des Transportfahrzeuges, auf denen sonst nur Autos stehen, abgelegt und nicht wirksam fixiert. Teile der Ladung hatten sich in ihrer Lage während des Transports bereits merklich bewegt.
Die Beamten der Polizeiautobahnstation entschieden sich daher, diesen Lastzug unverzüglich von der Autobahn zu ziehen. Wie sich bei der anschließenden Kontrolle herausstellte, eine richtige Entscheidung. Denn nicht nur die Ladungssicherung und Lastverteilung waren mangelhaft, sondern auch der technische Zustand der verwendeten Fahrzeuge. Dem 42-jährigen Fahrer aus dem benachbarten osteuropäischen Ausland wurde daher die Weiterfahrt untersagt.
Ein hinzugezogener technischer Gutachter bestätigte die Feststellungen der Beamten. Der Anhänger wurde seitens des Sachverständigen als erheblich mängelbehaftet eingestuft. Die Träger der oberen Ladefläche waren eingerissen und stark korrosionsgeschwächt. Die Befestigung des hinteren Ladeplateaus war ebenfalls eingerissen und die Bremseneinstellung des Anhängers mangelhaft.
Als Bedingung zur Gestattung der Weiterfahrt bis zur nächsten geeigneten Werkstatt, musste der Anhänger weitestgehend entladen werden. Hierfür wurden die zuvor auf Lkw und Anhänger beförderten Gerüstteile auf ein herangeführtes, geeignetes Ersatzfahrzeug umgeladen.
Gegen den Lkw-Fahrer wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Führens eines Lastzuges mit erheblichen technischen Mängeln und mangelhafter Ladungssicherung gefertigt. Der Transportunternehmer, der für die Beförderung des Baugerüsts auf dem hierfür ungeeigneten Autotransporter und auch für die technischen Mängel verantwortlich ist, wird im Rahmen eines Einziehungsverfahrens nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, mit einem vierstelligen Geldbetrag belegt werden können. Zusätzlich wird der Spediteur die Kosten für den Gutachter, die technische Instandsetzung, die Umladung und die Kosten für das Ersatzfahrzeug tragen müssen.
Gefertigt: Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld
Dominik Möller, Pressesprecher
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