(Tuttlingen) Hygienisch bedenkliche Zustände einer Wohnung (12.05.2020)

Polizeibeamte des Polizeireviers Tuttlingen stellten im Rahmen anderweitiger Ermittlungen am Dienstag in einer Wohnung in einem Mehrfamiliengebäude im Stadtgebiet den aus hygienischer Sicht extrem schlechten Zustand der Wohnung fest. Nicht zumutbar waren nach Ansicht der Polizeibeamten angesichts des Reinigungszustandes von Küche und Bad die Lebensumstände für die beiden mit den verantwortlichen Eltern im Alter von 28 und 30 Jahren in den Wohnräumen lebenden Kinder im Alter von drei und fünf Jahren. Die Feststellungen der Polizei wurden dem zuständigen Jugendamt mitgeteilt. Von dort aus wird auf eine positive Veränderung der Lebenssituation der beiden Kinder hingewirkt. Die Eltern machten gegenüber den Mitarbeitern des Jugendamtes die Polizei für den Zustand der Wohnung verantwortlich. Sie seien bislang durch "tägliche Störungen der Polizei" davon abgehalten worden, ihre Wohnung in Ordnung zu halten.

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