Pech hatte ein 44-jähriger Mann mit dem Verkauf eines gebrauchten Spielgerätes über eine Internetplattform. Der Erwerber des veräußerten Gerätes holte es persönlich ab und bezahlte mit Bargeld. Nachdem der 44-Jährige die Einnahmen am Geldautomaten eines Geldinstituts auf sein Konto eingezahlt hatte, erhielt er Besuch der Kriminalpolizei. Bei zwei der bei dem Verkauf eingenommenen Banknoten handelte es sich um Falschgeld. Eine weitere Falschnote hatte der Betroffene noch in seinem Besitz. Das Kriminalkommissariat Tuttlingen leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Inverkehrbringen von Falschgeld ein.
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