Datteln 4 – Polizei Recklinghausen setzt Bereichs- und Betretungsverbote gegen identifizierte Störer um

Wie bereits bekannt hatte sich am 02. Februar eine größere Personengruppe gewaltsam Zugang zum Betriebsgelände des Kohlekraftwerks Datteln 4 verschafft. Die Störer waren auf Maschinen geklettert, etwa auf ein Kohleförderband. Der Kraftwerksbetreiber Uniper hatte gegen alle Beteiligten Strafantrag gestellt. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bochum leitete die Polizei daraufhin Verfahren wegen Hausfriedensbruchs ein.

Am 25.02. kam es zu einer zweiten Störaktion auf dem Gelände des Kohlekraftwerks. Die Störer hatten sich auch in diesem Fall widerrechtlich den Zutritt verschafft und dabei mehrere Arbeitsmaschinen erklettert und sich anschließend dort teilweise festgekettet. Auch gegen diese Personen wurden Anzeigen wegen Hausfriedensbruch eingeleitet.

Im Rahmen der Ermittlungen konnten bisher 22 Störer identifiziert werden. Unter diesen Störern sind auch mehrere Medienvertreter, die sich widerrechtlich auf dem Gelände aufgehalten hatten und gegen die ebenfalls Strafverfahren eigeleitet worden waren.

Nach intensiver rechtlicher Prüfung wurden jetzt erste Bereichs- und Betretungsverbote gem. §34 Abs. 2 PolG NRW verfügt.

Bei den betroffenen Medienvertretern richtet sich das Verbot explizit nicht gegen die Person in ihrer Eigenschaft als Journalist, sondern als Störer. Grundsätzlich gilt auch für diesen Personenkreis, dass die Wahrnehmung des Grundrechts gem. Art. 5 GG nicht zur Begehung von Straftaten berechtigt. Um dem Grundrecht auf Pressefreiheit Rechnung zu tragen, sind Ausnahmen vom Bereichs- und Betretungsverbot zur Wahrnehmung berechtigter beruflicher Interessen im Einzelfall möglich. Das bedeutet, dass die Medienvertreter ihr Grundrecht auf Pressefreiheit ungestört ausüben können, solange sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen.

Für Nachfragen: Tel. 0152 - 27782310

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Andreas Wilming-Weber
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