Versammlungsgeschehen am Wochenende 16./17.05.2020
15.05.2020, PP Schwaben Nord
Versammlungsgeschehen am Wochenende 16./17.05.2020
Für kommenden Samstag, 16.05.2020, sind im Stadtgebiet Augsburg mehrere Versammlungen mit bis zu 50 Teilnehmern sowie eine große Kundgebung mit bis zu 500 Teilnehmern angemeldet. Der Schwerpunkt liegt am Nachmittag auf dem Plärrer-Gelände.
Auf dem Rathausplatz finden keine Versammlungen statt. Auch in Dillingen wurde eine Versammlung mit bis zu 50 Teilnehmern angemeldet. Die Polizei rechnet wie bereits am vergangenen Wochenende mit einem regen Interesse und einer großen Beteiligung der Bevölkerung an den Kundgebungen.Am letzten Wochenende verlief der überwiegende Teil der Versammlungen problemlos und unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen. Die Stimmung war durchgängig friedlich. Bei einer größeren Demonstration fanden sich jedoch mehrere hundert Personen am Rathausplatz ein, wobei der vorgeschriebene Mindestabstand nicht mehr eingehalten wurde. Gerade aufgrund der Passantenströme zur besten Einkaufszeit am Samstag und der baulichen Begrenztheit erwies sich der Rathausplatz vor dem Hintergrund des Infektionsschutzes als ungünstig.Anhand dieser Erfahrungen wurde das polizeiliche Sicherheitskonzept überprüft und in Abstimmung mit der Stadt Augsburg als zuständige Versammlungsbehörde angepasst.Nach wie vor sind Versammlungen nach den §§ 5 und 7 BayIfSMV grundsätzlich landesweit untersagt. Die Zulässigkeit einer Versammlung ergibt sich nur bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen bzw. bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Versammlungsbehörde. Für die Versammlungen am morgigen Samstag wurde seitens der Stadt Augsburg jeweils ein Bescheid mit entsprechenden Auflagen erlassen.Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit der Versammlungen ist u.a. die Einhaltung der genehmigten Teilnehmerzahlen und des Mindestabstands von 1,5 Metern unter den Teilnehmern. Das weitläufige Plärrer-Gelände als Versammlungsörtlichkeit bietet dafür nun genügend Platz.Ein Verstoß gegen die Auflagen durch Versammlungsteilnehmer stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Versammlungsgesetz bzw. dem Infektionsschutzgesetz dar und kann mit Bußgeld belegt werden.Die nordschwäbische Polizei wird am Samstag sowohl an den Kundgebungsorten, als auch in der Augsburger Innenstadt mit starken Kräften präsent sein. Unterstützt wird sie dabei auch von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei.Es werden zudem alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um eine störungsfreie Durchführung der genehmigten Versammlungen im Einklang mit einer Einhaltung der geltenden Regelungen des Infektionsschutzes zu gewährleisten.Ziel ist es durch eine verstärkte Kommunikation - auch unter Inanspruchnahme des verantwortlichen Versammlungsleiters - Auflagenverstöße von vornherein zu unterbinden und an die Vernunft der Demonstranten zu appellieren.Ein friedlicher Verlauf und die Beachtung des Infektionsschutzes haben oberste Priorität.