Der Landkreis Friesland und die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland weisen darauf hin, dass die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Regelungen für den Betrieb der Gastronomie gemäß aktueller Nds. Verordnung weiterhin eingehalten werden müssen und diese natürlich auch am Vatertag gelten. Im Zusammenhang mit dem Feiertag am 21.5.2020 wird insbesondere nochmals auf folgende Regelungen der Nds. Verordnung hingewiesen: Abstandsregeln im öffentlichen Raum sind einzuhalten: Jede Person darf sich im öffentlichen Raum nur mit Personen des eigenen Hausstandes oder Personen eines weiteren Hausstandes aufhalten. Somit sind die sonst üblichen Bollerwagentouren in diesem Jahr auf Gruppen, die aus maximal zwei Hausständen bestehen beschränkt. Mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören oder dem weiteren Hausstand, mit dem man unterwegs ist. Für den Gastronomiebereich gilt zusätzlich: Alle öffentlichen Veranstaltungen sind untersagt. Der Verzehr von Speisen muss überwiegen, d.h. ein Verkauf ausschließlich von Getränken ist nicht gestattet. Kneipen, Bars und ähnliche Betriebe müssen somit geschlossen bleiben. Es dürfen maximal 50% der zugelassenen Sitzplätze belegt sein. Selbstbedienung ist nicht erlaubt. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Gäste, sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens zu dokumentieren. Abstands- und Hygieneregeln sind umzusetzen. Landkreis und Polizei appellieren weiterhin an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Verordnung konsequent geahndet werden. Um die Einhaltung der geltenden Regeln und Vorschriften überprüfen zu können, hat die Polizeiinspektion ihre Präsenzstreifen sowohl mit eigenen als auch externen Kräften verstärkt. Fehlverhalten von Gästen schadet zudem nicht nur den Betroffenen selbst, sondern unter Umständen auch den Gastronomen. Sollte es vor den Betrieben zu großen Menschenansammlungen kommen, so dass Abstandsregelungen nicht mehr eingehalten werden können, behalten sich Polizei und Ordnungsämter vor, den Gastronomiebetrieb zu untersagen.
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