Die Polizei rückte wegen ein und derselben Person am gestrigen Tag zu zwei Einsätzen aus.
Am frühen Abend gab es in einem Einkaufsmarkt am Magaretenhof einen Streit zwischen den Mitarbeiterinnen und einem Kunden.
Dabei handelte es sich um einen 33-jährigen Schweriner, der sich weigerte eine Mund-Nasen-Maske in der Verkaufseinrichtung zu tragen. Der Mann forderte andere Kunden auf die Masken abzusetzen, Corona wäre nach seiner Sicht eine Lüge.
Der Geschäftsführer wurde zur Klärung gerufen, aber auch er konnte den Mann nicht überzeugen, stattdessen schob ihn dieser zur Seite.
Schließlich verließ der 33-Jährige die Einrichtung, kam dann aber wieder zurück (ohne Maske) und kaufte etwas. Dann verließ er endgültig den Supermarkt.
Zwischenzeitlich traf die Polizei ein, die Beamten klärten den Sachverhalt auf und fertigten gegen den Störer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gemäß der Anti-Corona-Verordnung.
Um 21.45 Uhr wurde die Polizei per Notruf über einen Mann informiert, der mit einer Maske bekleidet am Südufer des Pfaffenteichs andere Personen mit einem Messer bedrohen soll.
Zuvor stieg der Mann als Beifahrer aus einem Pkw und versuchte einen Poller aus der Verankerung zu ziehen, was jedoch misslang. Jetzt forderte er von vorbeigehenden Passanten einen Pollerschlüssel, dies wurde verneint.
Dann ging er erneut auf die Gruppe zu, jetzt trug er plötzlich eine Sturmhaube, hatte eine Hand an einem Messer, welches er ein Stück aus seinem Gürtel zog.
Einer jungen Frau, die sich von der Gruppe entfernen wollte, folgte der Maskierte, aus Angst ging sie sofort zurück. Die Gruppe ging jetzt zu einer Bar, dort saßen weitere Gäste, die das Treiben mitverfolgten. Ein paar Männer standen mit auf und stellten sich zur Gruppe.
Der immer noch maskierte Mann bedrohte verbal die Gruppe, zeitgleich traf dann der erste Streifenwagen ein.
Der 33-jährige Schweriner fiel an diesem Abend zum zweiten Mal auf, er wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten ins Gewahrsam genommen.
Die Polizei ermittelt gegen den Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz.
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Steffen Salow
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