Hinweise zum Verhalten am Himmelfahrtstag (Vatertag)

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Solange es keinen Impfstoff und/oder ein Medikament gegen Covid-19 gibt, ist eine Beschränkung physischer Kontakte das einzig wirksame Mittel, um die Ausbreitung des Virus auf niedrigem Niveau zu halten. Daher müssen alle physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, weiterhin auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden.

In der Öffentlichkeit einschließlich des Öffentlichen Personenverkehrs gilt weiterhin, dass jede Person einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten muss.

Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auch zukünftig in der Regel auf höchstens zwei Personen beschränkt.

Hiervon ausgenommen sind allerdings Zusammenkünfte von einer Person nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sondern auch mit Personen, die einen (einzigen) weiteren Hausstand angehören.

Man darf sich also auch mit den Mitgliedern eines weiteren Hausstandes in der Öffentlichkeit, wie z. B. im Park oder auch mit einer anderen Familie aus einem Hausstand oder einem anderen Paar im Restaurant treffen.

Nach wie vor soll vermieden werden, dass sich Gruppen z. B. zum Grillen treffen. Private Feiern sind daher leider weiterhin untersagt.

Ausnahmen gelten nur für Hochzeiten und Beerdigungen. Sie könnten im engsten Familien- und Freundeskreis begangen werden. Die Höchstgrenze liegt in beiden Fällen nun bei 20 teilnehmenden Personen.

Die hier aufgeführten Regeln gelten selbstverständlich auch am Himmelfahrtstag (Vatertag). Hier wären entsprechende "Vatertagstouren" ausschließlich unter Einhaltung der Vorschriften zulässig.

Polizeibeamte aus dem Landkreis Stade und von der Bereitschaftspolizei werden am Himmelfahrtstag verstärkt Überprüfungen durchführen.

"Wir werden besonders das Alte Land, den Lühe-Anleger und den Strand in Bassenfleth im Auge behalten" so Polizeisprecher Rainer Bohmbach "Wir schließen uns dem Appell von Landrat Roesberg an, in diesem Jahr auf die Vatertagstouren zu verzichten"

Sollten bei Kontrollen keine Nachweise über die Zugehörigkeit zu einzelnen Hausständen erbracht oder anderweitige Verstöße gegen die geltende niedersächsische Verordnung festgestellt werden, können Bußgelder von 200 bis 400 Euro pro Person verhängt werden.

Veranstalter von nicht genehmigten Zusammenkünften oder öffentlichen Versammlungen können mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld belegt werden.

Die traditionelle, immer mit über 1.000 Gästen besuchte Vatertagsveranstaltung an der Oste in Gräpel wurde in diesem Jahr von der Veranstalterin gegenüber der Polizei und dem zuständigen Ordnungsamt der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten bereits verantwortungsvoll abgesagt und das Lokal bleibt geschlossen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de