Kreis Gütersloh (MS) - Mit der seit heute (20.05.) gültigen Aktualisierung der Coronaschutzverordnung ist ein Picknick im öffentlichen Raum nun wieder erlaubt.
So darf man am morgigen Vatertag zum Beispiel in Parks oder auf öffentlichen Plätzen in kleiner Runde zusammensitzen um zu essen und zu trinken. Dabei ist die Beschränkung auf den Personenkreis aus maximal zwei verschiedenen Haushalten zu beachten. Das Grillen im öffentlichen Raum wiederum bleibt vorerst untersagt.
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