Stadt Delmenhorst: Restaurant-Betreiber missachtet Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus

Die Verantwortlichen der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch ziehen durch das verantwortungsbewusste Handeln der Bürgerinnen und Bürger, sowie der Gastronomen eine positive Bilanz des Vatertags 2020 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68438/4602961). Auch im weiteren Verlauf des langen Wochenendes gab es kaum Anlass zum Einschreiten.

Leider war aber auch in unserem Zuständigkeitsbereich ein Vorfall zu verzeichnen, der vor dem Hintergrund der Neuinfektionen im Zusammenhang mit einer Restaurant-Eröffnung im Landkreis Leer nachdenklich stimmen sollte.

So stellten Beamte der Polizei Delmenhorst am Samstag, 23. Mai 2020, gegen 18:00 Uhr, fest, dass sich in einem Restaurant in der Stedinger Straße mindestens 40 Gäste einer Feiergesellschaft aufhielten. Der Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Tischen wurde ebenso wenig eingehalten wie der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen. Um eine etwaige Infektionskette nachvollziehen zu können, sind Betreiber von Gaststätten zudem zur Dokumentation von Personalien der Gäste verpflichtet. Dieser Pflicht kam der Betreiber ebenfalls nicht nach.

Der Betreiber wurde aufgefordert, die Veranstaltung aufzulösen. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Das Bußgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden auch weiterhin zu verantwortungsbewusstem Handeln aufgefordert. Wird bei einem Besuch eines gastronomischen Betriebs festgestellt, dass vorgeschriebene Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus nicht eingehalten werden, so sollte die Gaststätte aus Schutz vor einer Infektion verlassen werden.

Rückfragen bitte an:

Albert Seegers
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
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