Durch die Veränderungen der Straßenverkehrsordnung zum 28. April ergaben sich wesentliche Änderungen im Bereich der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen.
Unter anderem wird bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Monat Fahrverbot sanktioniert.
Außerhalb geschlossener Ortschaften führt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h zu einem einmonatigen Fahrverbot.
Die Polizei im Kreis Euskirchen führt regelmäßig Geschwindigkeitsüberwachungen durch, da zu schnelles Fahren immer noch der "Killer" Nummer eins ist.
Die Überwachungen finden zum einen in Form von Geschwindigkeitsmessungen mittels Lasertechnik statt, wobei hier die Betroffenen zur Ahndung des Verstoßes angehalten werden.
Zum anderen in Form von Geschwindigkeitsmessungen mittels zweier Radarmessgeräte. Hierbei werden Beweisfotos zum Geschwindigkeitsverstoß gefertigt, die dann einem Bußgeldbescheid, der den Betroffenen zugestellt wird, beigefügt werden.
Die Überwachungsmaßnahmen der Polizei konzentrieren sich auf die drei wesentlichen Bereiche Unfallhäufungs-, Gefahren- und Beschwerdestellen.
Zwischen dem 28. April und dem 25. Mai wurden insgesamt 3.821 Verstöße geahndet, davon 611 Fahrverbote. Im Vergleich: 2019 waren es 1.830 Verstöße, davon 35 Fahrverbote.
Im letzten Jahr stand der Polizei Euskirchen lediglich eine mobile Messanlage zur Geschwindigkeitsüberwachungen zur Verfügung. In 2020 wurde eine zweite Anlage in Betrieb genommen. Dies erklärt auch den signifikanten Anstieg an Geschwindigkeitsmessungen.
Die aufgeführten Messdaten belegen, dass es im Vergleich zum Vorjahr zu einer erheblichen Erhöhung der Geschwindigkeitsverstöße im Bereich der Fahrverbote gekommen ist. Ursächlich hierfür ist augenscheinlich, dass im Vergleich zur alten Regelung die Grenze zum Fahrverbot innerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h gesenkt wurde.
Die Kontrollen werden in Zukunft fortgesetzt, gerade an den kommenden Pfingsttagen.
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