Widerstand gegen Polizeibeamte bei Ahndung einer Ordnungswidrigkeit (Abstandsgebot/Infektionsschutzgesetz)

Am Samstag gegen 22:45 Uhr wird die Polizei darüber informiert, dass eine männliche Person das Abstandsgebot gegenüber zwei weiblichen Personen (Mitarbeiterinnen eines Einkaufsmarktes) nicht einhalte und ihnen sogar damit gedroht habe, sie anzuspucken. Die alarmierten Beamten treffen den 22-jährigen Mann kurz darauf in unmittelbarer Nähe an. Bei der folgenden Personalienfeststellung zeigte sich der junge Mann leicht renitent und verbal aggressiv und gab an, keinen Ausweis bei sich zu haben. Dann wollte er den Kontrollort eigenmächtig verlassen.

Im Zuge der weiteren Maßnahmen zur Personalienfeststellung spuckte er in Richtung einer Polizeibeamtin und stieß diese, bei dem Versuch ihn festzuhalten von sich, so dass die Beamtin zu Boden stürzte.

Letztendlich konnte der Aggressor in den Funkwagen verbracht und zur Polizeistation Wathlingen transportiert werden. Dort konnte seine Identität für das Ermittlungserfahren festgestellt werden.

Der aus Uetze stammende Mann zeigte sich schließlich etwas reumütig und wurde wieder entlassen.

Zum Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt aufgrund seines weiteren Verhaltens nun auch noch ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

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