In der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni wurden von einem unbekannten Täter auf der Überlinger Uferpromenade zwei Rettungsringe entwendet. Einer davon wurde im Mantelhafen wieder aufgefunden. Dies ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat (§ 145 StGB), wie die Überlinger Wasserschutzpolizei berichtet. Menschen könnten im Notfall die Ringe nicht mehr verwenden und zu Schaden kommen. Wer hat in der besagten Nacht etwas beobachtet und kann sachdienliche Hinweise geben. Zuständig ist die Wasserschutzpolizei Überlingen, Tel.: 07551 / 94959-0.
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Roland Fleischer
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