Am Pfingstmontag gegen 17.30 Uhr kontrollierte die Polizei in der Sturmbühlstraße einen Rollerfahrer, da sich am Zweirad kein Kennzeichen befand. Der 19-jährige Fahrer gab gegenüber den Beamten an, dass er mit dem nicht versicherten Motorroller lediglich eine "Probefahrt" durchgeführt habe. Eine zum Fahren des Zweirades benötigte Prüfbescheinigung oder einen Führerschein konnte der junge Mann ebenfalls nicht vorzeigen. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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