Vermutlich unter dem Eindruck eines vorangegangenen Beziehungsstreits hat ein alkoholisierter 23-Jähriger am Montagabend in Schönaich eine ganze Reihe von Straftaten begangen. Den polizeilichen Ermittlungen zufolge war er gegen 17:10 Uhr mit seiner 22-jährigen Freundin zu Fuß auf dem Heimweg und dabei mit ihr in eine verbale Auseinandersetzung geraten. Daraufhin schlug er mit der Faust eine Schaufensterscheibe in der Böblinger Straße ein und zog sich dabei eine stark blutende Verletzung zu. Anschließend traf er in der Kreuzung Schulstraße/Hofstraße einen 41-jährigen Motorradfahrer, von dem er sich offensichtlich provoziert fühlte, da der Mann an dieser Stelle angehalten hatte. Er versetzte dem 41-Jährigen zunächst einen Fußtritt, schlug auf ihn ein und riss ihm schließlich den Helm vom Kopf, um diesen als Schlagwerkzeug zu benutzen. Der Motorradfahrer setzte sich zur Wehr und ein 49-jähriger Autofahrer wurde auf die Situation aufmerksam. Er hielt an und ging dazwischen. Nachdem der 23-Jährige nunmehr flüchten wollte, forderte ihn der Autofahrer auf, auf das Eintreffen der Polizei zu warten und erhielt dafür ebenfalls einen Fußtritt. Jetzt ging der 23-Jährige in den Garten eines Wohnhauses in der Gartenstraße, wo er auf einen 27-jährigen Anwohner traf. Von diesem angesprochen schleuderte er eine vorgefundene Glasvase in Richtung des Mannes und verfehlte dessen Kopf nur knapp. Letztlich tauchte der 23-Jährige in einer Gaststätte in der Bahnhofstraße auf, wo er sich direkt in den Küchenbereich begab und sich dort ein Messer griff. Der 42-Jährige Wirt konnte ihm das Messer aber wieder abnehmen, wurde aber ebenfalls in eine körperliche Auseinandersetzung mit dem 23-Jährigen verwickelt, der vor seiner Festnahme durch Beamte des Polizeireviers Böblingen noch zwei Stehlampen im Außenbereich der Gaststätte beschädigte. Die eingesetzten Polizisten mussten sich bei der Festnahme und dem Transport in die Gewahrsamseinrichtung deftige Beleidigungen anhören. Der junge Mann wird sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Beleidigung verantworten müssen.
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