Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis und unter Betäubungsmitteleinfluss

Am 04.06.2020, gegen 10:00 Uhr, wird auf der B442 zwischen Brullsen und Coppenbrügge der Fahrer eines VW Golf im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und kontrolliert. Während der Überprüfung der Fahrtauglichkeit konnten bei dem 26-jährigen Fahrer aus Coppenbrügge Auffälligkeiten festgestellt werden, welche eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel indizierten. In der weiteren Befragung gab der Fahrzeugführer zu, dass er am Wochenende zuvor einen Joint geraucht habe.

Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Für das Verfahren wurde dem Fahrzeugführer eine Blutprobe zur Feststellung der Betäubungsmittelkonzentration im Blut entnommen.

Durch weitere Ermittlungen stellte sich zudem heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ein entsprechendes Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.

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Marvin Klaß
Polizeikommissariat Bad Münder
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
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