Durch Beamte des Verkehrsüberwachungsdienstes Neumünster wurde im Rahmen der zivilen Videostreife am Sonntag den 07.06.2020 ein " Sonntags-Fahrer " der ganz besonderen Art festgestellt. Nachdem der Fahrzeugführer eines BMW auf der BAB 7 in Fahrtrichtung Hamburg kurz hinter dem Rastplatz Bönningstedt mit annähernd 200 km/h unterwegs war, reduzierte er trotz vorhandener Geschwindigkeitstrichter an dieser Stelle ( Beschilderung 120, 100, 80, 60 km/h ) seine Geschwindigkeit kaum und durchfuhr den gesamten Bereich mit kaum veränderter Geschwindigkeit. Hierbei geriet das Fahrzeug beim Passieren des dortigen Fahrbahnversatzes kurzzeitig ins Schlingern und konnte von dem Fahrzeugführer nur mühsam in der Spur gehalten werden. Durch den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn konnte der Fahrzeugführer des BMW schließlich gestoppt werden. Den Fahrzeugführer erwartet wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Bußgeld in Höhe von mindestens 1200 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in diesem Bereich der BAB 7 aufgrund des Fahrbahnversatzes erhebliche Gefahren bestehen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit derart überschritten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Petersen
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