Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft und der Polizei Hildesheim – 43-Jähriger flüchtet mit Pkw vor der Polizei

HILDESHEIM -(jpm)Am Nachmittag des 09.06.2020 versuchte sich ein 43-jähriger Audi-Fahrer durch Flucht einer polizeilichen Kontrolle zu entziehen. Im Rahmen einer ca. 5 km langen Verfolgungsfahrt konnte das Fahrzeug im Ortsteil Himmelsthür angehalten werden.

Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand befuhr eine Streifenbesatzung der Hildesheimer Polizei kurz vor 17:30 Uhr die L 460 von der B 1 kommend in Richtung Hildesheimer Wald. In Höhe der Brückenstraße in Sorsum kam den Beamten eine grauer Audi A3 entgegen. Da es den Anschein hatte, dass sich der Fahrzeugführer beim Erblicken des Streifenwagens duckte, entschlossen sich die Beamten den Audi zu kontrollieren und wendeten ihr Fahrzeug.

Daraufhin beschleunigte der Audi seine Geschwindigkeit stark. Die Beamten schalteten das Blaulicht und das Martinshorn ein und folgten dem Fahrzeug, das in Richtung Emmerke fuhr und mehrere Verkehrsteilnehmer überholte. In Emmerke fuhr der Audi, unter Missachtung eines Stop-Schildes und nachdem er an mehreren wartenden Fahrzeugen vorbeigefahren ist, auf die in beide Fahrtrichtungen stark befahrene B 1 in Richtung Hildesheim auf. Dabei beschleunigte der Fahrer weiterhin und überholte andere Fahrzeuge auf der zweispurigen Fahrbahn. Auf Anhaltesignale des nachfolgenden Streifenwagens sowie Zeichen mittels Lichthupe und Hupe erfolgte keine Reaktion. Die Geschwindigkeit des Audi lag dabei jenseits der zulässigen 100 km/h. Auch bei der anschließend angeordneten Geschwindigkeitsreduzierung von 100 km/h auf 70/h setzte der Audi seine Fahrt mit deutlich höherem Tempo fort. An der Stelle, an der sich die Fahrbahn von zwei auf einen Fahrstreifen verjüngt, überholte der Pkw andere Fahrzeuge über eine Sperrfläche. Nach Passieren der dortigen Mittelschutzplanke setzte der Audi die Fahrt fort, indem er halb in den Gegenverkehr fuhr. Entgegenkommende Fahrzeuge wurden gezwungen nach rechts auszuweichen.

Im weiteren Verlauf gelang es den Beamten den Audi einzuholen und durch seitliches Davorsetzen zum Anhalten zu zwingen. Als die Beamten aus ihrem Fahrzeug ausstiegen und den Fahrer anwiesen stehen zu bleiben, gab dieser plötzlich Gas, beschleunigte seinen Pkw über einen Grünstreifen und setzte seine Fahrt stadteinwärts fort. Die Streifenbesatzung nahm die Verfolgung erneut auf. Der Pkw bog daraufhin, ohne auf den Gegenverkehr zu achten, nach links in die Straße Linnenkamp ab. Von dort bog er mit hoher Geschwindigkeit zunächst in den Schleitweg und anschließend in die Straße Salzwiese ab.

In der Salzwiese gelang es dem Streifenwagen den Pkw abermals durch seitliches Davorfahren zum Anhalten zu zwingen. Der Audi-Fahrer zeigte sich dabei völlig überrascht, dass er gemeint war, dem die Polizei folgte.

Einer Aufforderung sich nach dem Aussteigen auf den Boden zu legen, kam der Mann nicht nach. Bei dem Versuch ihn zu Boden zu bringen leistete der 43-jährige heftigen Widerstand gegen die Beamten, welche dabei leicht verletzt wurden.

Wie sich in der Folge herausstellte, ist der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Bei einer Durchsuchung wurden ein gefälschter Führerschein sowie eine weiße pulverförmige Substanz gefunden und beschlagnahmt. Der 43-jährige selbst stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, weshalb ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde.

Ferner lag in dem Pkw ein Versicherungskennzeichen, das wenige Tage zuvor gestohlen wurde.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hildesheim ordnete eine Bereitschaftsrichterin die Beschlagnahme des Audi an.

Der 43-jährige wurde nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen entlassen. Gegen ihn wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der Hildesheimer zeigte sich anschließend jedoch weiterhin uneinsichtig. Während Beamte mit der Umsetzung der Beschlagnahme des Audi in der Salzwiese beschäftigt waren, kam ihnen der Mann fahrend auf einem E-Scooter entgegen, obwohl er diesen aufgrund seiner Drogenbeeinflussung nicht hätte führen dürfen. Aus diesem Grund wurde zusätzlich ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet.

Zeugen, die Angaben zu der Verfolgungsfahrt machen können sowie Verkehrsteilnehmer, die durch den Mann gefährdet wurden und deren Personalien noch nicht vorliegen, werden gebeten, sich unter der Nr. 05121/939-115 bei der Polizei Hildesheim zu melden.

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