Die verkehrspolizeiliche Kontrolle eines auf der Bundesautobahn A81 zwischen den Autobahnanschlussstellen Engen im Hegau und Geisingen fahrenden Gespanns mit Kraftfahrzeugzulassung in der Tschechischen Republik führte zum Ergebnis, dass in dem Zugfahrzeug der in der Europäischen Union für gewerbliche Transporte vorgeschriebene Fahrtenschreiber zur Überwachung der Lenkzeiten nicht eingebaut war.
Beladen war das aus einem Kleintransporter und Kfz-Transportanhänger bestehende Gespann mit einem Pkw und drei Motorrädern, die in der Schweiz erworben wurden. Zwar gab der 41-jährige Lenker des Transportfahrzeugs vor, es handle sich um einen privaten Kauf und somit auch um einen privaten Transport. Aus den vorgelegten Kaufverträgen war als Erwerber von drei Fahrzeugen jedoch eine in der Tschechischen Republik ansässige Firma eines Gebrauchtwagenhändlers ersichtlich, der selbst als Beifahrer an dem Transport teilnahm. Die Polizeibeamten des Verkehrsdienstes Mühlhausen-Ehingen unterbanden den weiteren Transport der Fahrzeuge und erhoben von dem Betroffenen zur Sicherung des zu erwartenden Bußgeldes eine Sicherheitsleistung.
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