Kehl – Mit Betäubungsmitteln aber ohne Führerschein

Mit Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, dem Pflichtversicherungsgesetz und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss sich seit den frühen Mittwochmorgenstunden ein Heranwachsender auseinandersetzen. Beamte des Polizeireviers Kehl stießen bei einer Streifenfahrt gegen 1:30 Uhr auf den 18-Jährigen, als dieser auf seinem Motorroller auf dem Parkplatz der Fachhochschule in der Vogesenallee saß. Als er einer Kontrolle unterzogen werden sollte, startete der junge Mann seinen Roller und versuchte zu flüchten. Dies konnte jedoch durch betätigen der Bremse und ziehen des Schlüssels unterbunden werden. An dem Roller, für den der 18-Jährige offenbar keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt, war ein bereits 2015 abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht. Darüber hinaus wurde bei ihm eine geringe Menge Marihuana aufgefunden.

/rs

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