Handwerkerleistungen aufdringlich an der Haustür angeboten – Hinweise der Polizei zu Haustürgeschäften


12.06.2020, PP Unterfranken
Handwerkerleistungen aufdringlich an der Haustür angeboten – Hinweise der Polizei zu Haustürgeschäften
LKR. ASCHAFFENBURG UND LKR. MILTENBERG. In den vergangenen Tagen gingen vermehrt Mitteilungen bei der Polizei über Personengruppen ein, die Hausbesitzern unaufgefordert ihre handwerklichen Tätigkeiten an der Haustür anboten. Die Anwohner berichteten von einem aufdringlichen und einem teils überrumpelnden Geschäftsgebaren. Die Polizei rät zur Vorsicht.

In der vergangenen Woche wurden wiederholt, ohne vorherige Bestellung, Handwerksleistungen an den Haustüren von Bürgerinnen und Bürgern in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg angeboten. Die Personengruppen, die durchwegs mit auswärtigen Fahrzeugen unterwegs waren, suchten hierbei Privatanwesen auf und boten u. a. Reinigungsarbeiten im Außenbereich der Anwesen oder Reparaturen von Dächern an. In den bislang bekannt gewordenen fünf Fällen kam es stets zu Unstimmigkeiten. Es wurde über das aufdringliche Werben der Arbeiter berichtet, mitunter fühlten sich Hausbesitzer von der forschen Vorgehensweise der Gruppen überrumpelt, als diese unmittelbar mit ihren Arbeiten beginnen wollten.Die Bürgerinnen und Bürger reagierten richtig, zogen u. a. Nachbarn und Bekannte hinzu oder kündigten die Verständigung der Polizei an. In allen Fällen entfernten sich hierauf die Arbeiter, die zum Teil schon ihre Tätigkeiten aufgenommen hatten. Auch wenn ein strafbares Verhalten nicht zwangsläufig vorliegt, rät die Polizei zur Wachsamkeit bei unbestellten Angeboten wie bspw. Asphaltierarbeiten, Reparaturen am Dach, Reinigungsarbeiten, Schädlingsbekämpfung oder Ähnlichem:
Lassen Sie sich von vermeintlich günstigen Offerten oder aufdringlichen Werbern an der Haustür nicht überrumpeln. Mitunter handelt es sich um unseriöse Angebote und geringwertige Handwerkerleistungen. Ziehen Sie ggf. Nachbarn, Bekannte oder Verwandte hinzu. Scheuen Sie sich nicht, die Polizei zu verständigen. Da die Gruppen in der Regel mit einem Fahrzeug unterwegs sind, bittet die Polizei, das Kennzeichen zu notieren und den Beamten mitzuteilen.